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   OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05 (https://dejure.org/2006,34760)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.09.2006 - 1 LB 112/05 (https://dejure.org/2006,34760)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. September 2006 - 1 LB 112/05 (https://dejure.org/2006,34760)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 169/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05
    Das ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben zu bestimmen, sondern diese Entscheidung ist auf Grund einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts , die die örtlichen Verhältnisse erschöpfend würdigt, zu treffen (BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146 sowie Beschl. v. 02.03.2000 - 4 B 15.00 -, BRS 63 Nr. 99, jeweils m.w.N. aus seiner Rechtsprechung).

    Zwar können örtliche Besonderheiten es rechtfertigen, von dieser Regel abzuweichen und ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer natürlichen Grenze, z.B. einen Fluss oder einen Waldrand, noch dem benachbarten Bebauungszusammenhang zuzuordnen (BVerwG, Beschl. v. 02.03.2000 - 4 B 15.00 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05
    Einer konkreten Begründung bedarf das - anders als in den Fällen der Verfestigung - nicht, das versteht sich gewissermaßen von selbst (BVerwG, Urt. v. 03.06.1977 - 4 C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05
    Das ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben zu bestimmen, sondern diese Entscheidung ist auf Grund einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts , die die örtlichen Verhältnisse erschöpfend würdigt, zu treffen (BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146 sowie Beschl. v. 02.03.2000 - 4 B 15.00 -, BRS 63 Nr. 99, jeweils m.w.N. aus seiner Rechtsprechung).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05
    Entsprechendes würde gelten, wenn man die in diesem Bereich vorhandene Bebauung nicht als Splittersiedlung, sondern als Ortsteil ansähe: Auch das Ausufern der bebauten Ortslage in den Außenbereich hinein ist ein siedlungsstrukturell zu missbilligender Vorgang der Zersiedlung (BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 -, BRS 44 Nr. 87).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98

    Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2006 - 1 LB 112/05
    Insoweit nimmt der Senat auf die diesbezüglichen Ausführungen im angefochtenen Urteil Bezug, die er für zutreffend hält (vgl. dazu auch das Urt. des Senats v. 17.05.2001 - 1 K 21/98 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 1 LB 8/11

    Erlöschen des Bestandsschutzes; Privilegierung eines Schießsportzentrums;

    Mit diesen Vorhaben wird die Zersiedlung des Außenbereichs vorangetrieben; sie führen - folglich - zur in aller Regel unerwünschten Entstehung einer Splittersiedlung (vgl. Urt. des Senats v. 21.09.2006, 1 LB 112/05, NordÖR 2007, 118 sowie BVerwG, Beschl. v. 11.10.1999, 5 B 77.99, BauR 2000, 1175 [zur "Erweiterung"]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 KN 1/17

    Räumlicher Anwendungsbereich eines Bebauungsplans nach § 13a BauGB;

    Sie steht auch der Funktion des Außenbereichs, als Freiraum oder als Fläche für privilegiert zulässige Vorhaben zu dienen, nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.07.2006, 4 C 2.05, BVerwGE 126, 233 ff. [zu § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB].Die Anordnung der in diesem Bereich vorhandenen Gebäude entspricht dem Bild einer "Splittersiedlung" (vgl. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB), die - in toto - dem Außenbereich zuzuordnen ist (vgl. - zu einer "ausufernden" Bebauung - Urt. des Senats vom 21.09.2006, 1 LB 112/05, NordÖR 2007, 118 ff. [bei Juris Rn. 16], OVG Münster, Beschl. v. 07.03.2006, 10 A 1654/05, Juris, sowie BVerwG, Urt. v. 25.01.1985, 4 C 29.81, NVwZ 1985, 747).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2009 - 1 LA 44/09

    Abgrenzung; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Fluss; Herandrücken;

    Ein Knick ist ein typischer und geschützter (§ 15 b LNatSchG) Bestandteil der freien Landschaft in Schleswig-Holstein, so dass er grundsätzlich keine an eine Bebauung "herandrückende" Wirkung haben kann (Urt. des Senats v. 21.09.2006, 1 LB 112/05. NordÖR 2007, 119; zuvor schon: Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; bei Juris Tz. 34 und 35).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 1 ZB 10.2244

    Bebauung entlang eines Seeufers als im Zusammenhang bebauter Ortsteil

    Weiter grenzt es die vorgefundene Situation von denjenigen Konstellationen ab, in denen auch größere Konglomerate von Wochenendhäusern als unerwünschte Splittersiedlungen im Außenbereich anzusehen sind, wie dies beispielsweise im Fall des von der Beklagten zitierten Urteils des OVG Schleswig-Holstein vom 21. September 2006 (1 LB 112/05 ) der Fall war.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 22/17

    Notwendigkeit der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Einbeziehung einer

    Den landschaftstypischen Knickstrukturen kommt zudem in der Regel keine "herandrückende" Wirkung zu (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 21.09.2006 - 1 LB 112/05 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 18/19
    Im Anschluss an eine Wiedergabe von Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich (BVerwG, Urteil vom 30.04.1969 - 4 C 38.67 -, Urteil vom 19.04.1994 - 4 B 77.94 -, Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 21.09.2006 - 1 LB 112/05 -) und unter besonderer Betonung, dass nach der Rechtsprechung ein Ortsteil jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde sei, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitze und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sei, wird ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2010 - 1 LA 35/10

    (Kein) Im Zusammenhang bebauter Ortsteil bei zwei Gebäuden sowie einem Hausboot

    Einer konkreten Begründung bedarf das - anders als in den Fällen der Verfestigung - nicht, denn dies versteht sich gewissermaßen "von selbst" (BVerwG, Urt. v. 03.06.1977, 4 C 37.75, BRS 32 Nr. 75; Urt. des Senats vom 21.09.2006, 1 LB 112/05, NordÖR 2007, 118).
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